Leih- und Nutzungsvereinbarungen

Die Leihvereinbarung regelt den Rahmen des Leihvorgangs sowie der daraus im Schadensfall entstehenden Haftung, um Streitigkeiten und Unklarheiten vorzubeugen. Mit deiner Unterschrift auf dem Kontaktformular bestätigst du, dass du die Leihvereinbarung gelesen und akzeptiert hast.

Leihvereinbarung

Kontaktangaben und Datenschutz

Um im LeiLa Gegenstände ausleihen zu können, werden deine Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen zu deinen Ausleihen in einem Formular aufgenommen.

Eine einmalige Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis , Aufenthaltsgenehmigung oder Führerschein) ist notwendig. Alternativ ist ein von einer dritten Person ausgefülltes Bürgschaftsformular (*.pdf* 42 KB) akzeptabel. Um die Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail-Adresse) aktuell zu halten, teile uns Änderungen bitte umgehend mit.

Wir versichern, dass wir die von dir angegebenen Kontaktdaten nicht weitergeben. Der Kontakt wird von uns nur im Zusammenhang mit den von dir getätigten Ausleihen genutzt und zum Jahresende vernichtet.

Über eine Änderung der Leihvereinbarung werden die registrierten Personen per E-Mail oder telefonisch informiert. Gibt es keinen Widerspruch bezüglich der Änderungen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe, werden diese automatisch zum angegebenen Datum als akzeptiert übernommen.

Verantwortung und Gebrauch

Du trägst ab Übernahme des Leihgegenstandes die Verantwortung für selbigen, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt. Du verpflichtest dich, den Leihgegenstand entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Des Weiteren bist du selbst dafür verantwortlich, dich über den sachgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägst selbst die Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.

Bei einer Verwendung des Leihgegenstands im Ausland bist du selbst dafür verantwortlich, dich über die gesetzliche Lage zum Gebrauch des Leihgegenstandes im Ausland zu informieren und dementsprechend zu handeln.
Du bist nicht berechtigt ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung durch den LeiLa Änderungen und/oder Reparaturen am Leihgegenstand vorzunehmen.

Du bist insbesondere verpflichtet, dich vor Gebrauch mit der Funktionsweise sowie den Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Leihgegenstandes vertraut zu machen, und je nach Gegenstand Tests zur Funktionsweise durchzuführen (bei Rädern beispielsweise einen Bremstest). Die Verantwortung und Haftung für die Gegenstände und mit und durch diese verursachte Schäden sowie die eigene Sicherheit in der Verwendung dieser liegt ab Übernahme bei dir.

Die Gegenstände aus dem Leihladen sind nicht für die Nutzung zu gewerblichen Zwecken zugelassen.

Weitergabe

Die Weitergabe von Leihgegenständen an andere natürliche oder juristische Personen ist nicht gestattet. Du haftest für sämtliche Folgen solcher unbefugten Weitergaben und bist dafür verantwortlich, dass der Leihgegenstand rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt und in dem Zustand zurückgebracht wird, in dem er übernommen wurde.

Verwahrung

Du bist verpflichtet, den Leihgegenstand ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Jeder Gegenstand muss entsprechend seiner Nutzung gelagert, transportiert und gebraucht werden. Du bist selbst dafür verantwortlich dich über den sachgemäßen Umgang zu informieren und dementsprechend zu handeln. Wenn möglich, ist der Leihgegenstand in verschlossenen Räumen zu verwahren. Ansonsten bist du verpflichtet, Sperrvorrichtungen (Schlösser und dergleichen) für die sichere Verwahrung des Leihgegenstandes zu verwenden.

Haftung bei Sach- und Personenschäden

Die Verantwortung für den Leihgegenstand (ausgenommen höhere Gewalt) trägst in vollem Umfang du. Du bist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich schriftlich zu melden. Bei der Rückgabe des Leihgegenstandes wird der Schaden ausführlich dokumentiert und eine vollständige Schadensmeldung aufgenommen. Wir haften nicht für Sach- noch Personenschäden, die durch die Verwendung von Leihgegenständen entstanden sind. Du agierst selbstverantwortlich und haftest für jegliche Schäden, die an dem oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauchs und/oder aus einer vereinbarungswidrigen Verwendung des Leihgegenstandes sowie für Schäden durch Lagerung, Transport oder sonstige unsachgemäße Verwendung.

Verlängerung der Ausleihfrist

Die Verlängerung muss mindestens drei Tage vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Rückgabefrist stattfinden und ist erst gültig, wenn sie über die Online-Plattform oder vor Ort im LeiLa bestätigt wurde.

Rückgabe

Die Rückgabe ist nur gültig, wenn der Leihgegenstand der Ladendienst innehabenden Person übergeben wurde und diese dokumentiert, dass der Leihgegenstand ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.

Mängel, Schäden, Verluste, Reparaturen, Reinigung

Du bist verpflichtet, ab der Übergabe sämtliche vorhandenen, erkennbaren Mängel des Leihgegenstandes anzuzeigen, damit diese im Profil des Leihgegenstandes festgehalten werden können. Du bist verpflichtet, vor dem Gebrauch die Funktionstüchtigkeit sowie die Vollständigkeit des Leihgegenstandes einschließlich Zubehör zu überprüfen.

Im Schadensfall, bei Diebstahl oder Verlust von Leihgegenständen behalten wir uns vor im Umfang der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen finaziellen Ersatz einzufordern, maximal jedoch 100,00 EUR. Dieser Betrag ist gegebenenfalls an das Konto des TransitionHaus zu überweisen.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe können für den Zeitraum, der über die vereinbarte Leihdauer hinausgeht, Mahngebühren in der Höhe von 8,00 EUR  pro Tag eingezogen werden.

Einbringen von Gegenständen

Das Sortiment des Leila setzt sich aus gekauften, gesponserten und von Personen eingebrachten Gegenständen zusammen. Für das Einbringen von Gegenständen gibt es die Möglichkeit, den Gegenstand dem LeiLa zu schenken oder zu leihen. Die eingebrachten Gegenstände müssen sich in einwandfreiem, funktionstüchtigem und sauberem Zustand befinden. Wir behalten uns das Recht vor, Gegenstände abzulehnen, die nach unserem Ermessen nicht in den Leihpool passen oder sich nicht in angemessenem Zustand befinden.

Wenn du den entsprechenden Gegenstand an den LeiLa verschenkst, übergibst du die Besitzansprüche über den Gegenstand an uns und verzichtest auf alle gesetzlichen Ansprüche ab der Übergabe.

Wenn du den entsprechenden Gegenstand über einen zu vereinbarenden Zeitraum hinweg an den LeiLa verleihst, nimmst du zur Kenntnis, dass wir keinerlei Haftung übernehmen, falls der Gegenstand beschädigt, zerstört, gestohlen wird oder verloren geht und wir für all diese Fälle nicht rechtlich belangbar sind. Wir werden uns in solchen Fälle bemühen, angemessene Ersatzleistungen zu erbringen, können dazu aber nicht auf dem Rechtswege verpflichtet werden. Personen, die dem LeiLa einen Gegenstand leihweise zur Verfügung stellen, verpflichten sich, ihre Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail-Adresse) von sich aus aktuell zu halten. Eine Rücknahme des entliehenen Gegenstands ist jederzeit möglich, außer der Gegenstand ist gerade ausgeliehen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser Leihvereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der übrige Teil der Leihvereinbarung aufrecht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen.

Anzuwendendes Recht

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Auf dieser Leihvereinbarung ist ausschließlich Schriftform anzuwenden. Auf der Leihvereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme von Verweisungsbestimmungen in ausländisches Recht und ohne die Anwendung des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

Die Nutzungsvereinbarung regelt den Rahmen, in dem die Online-Plattform genutzt werden kann. Mit deiner Online-Registrierung bestätigst du, dass du die Nutzungsvereinbarung gelesen und akzeptiert hast.

Nutzungsvereinbarung